Neue Corona-Regeln

Ab Mittwoch (22.09.2021) müssen Kinder in der ersten und zweiten Klasse an ihrem Sitzplatz keine Maske mehr tragen müssen. Das gilt im Unterricht und im Ganztag.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich nicht mehr testen.
Alle anderen testen sich weiter 3x pro Woche.
Nach den Herbstferien wird dann eine Schulwoche lang noch einmal täglich getestet. Die Tests gibt es weiterhin kostenlos über die Schule.

Außerdem tritt die Absonderungsverordnung in Kraft.

Für Schülerinnen und Schüler sind besonders diese Punkte wichtig:

Wenn der Selbsttest positiv ist, gilt:
➔ In Absonderung begeben, d. h. zu Hause bleiben und keinen Besuch empfangen
Schule und Gesundheitsamt informieren
➔ PCR-Test durchführen lassen
➔ Liste mit Kontakten der letzten Tage anlegen


In Absonderung gehen auch:
➔ Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben
➔ Personen, die nach Einschätzung des Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten – in der Schule sind das meist die Sitznachbarn

Dauer der Absonderung/Quarantäne:
➔ Infizierte Personen: 14 Tage nach dem positiven PCR-Test – die Person muss mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein ➔Kontaktpersonen können die Dauer verkürzen, sich also „freitesten“.

Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen- Schnelltest oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos. Sie könnenin Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden.

Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

➔ Wenn keine Anzeichen für eine Erkrankung bestehen, ist eine Rückkehr ohne Testung nach 10 Tagen möglich.

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nicht in Absonderung begeben.

Und hier zum Nachlesen der Elternbrief von Kultusminister Tonne

2021-09-21_Brief_an_Eltern_kurz

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